Rechtsprechung
OLG Schleswig, 09.07.1981 - 8 UF 290/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,24474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1587a, 1587c; VBL-S §§ 40 ff, 44a
Versorgungsausgleich; Versorgungsrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Unverfallbarkeit der qualifizierten Versicherungsrente. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 17.09.1984 - 8 UF 293/79
Anwartschaft auf die Betriebsrente ; Durchführung des öffentlich-rechtlichen …
Dafür ist jedenfalls erforderlich, daß - bezogen auf die Ehezeit - die Anwartschaft auf die (dynamische) Versorgungsrente nominell höher ist als die - mit Hilfe der Barwert-VO - abgezinste Betriebsrente (vgl. Senat SchlHA 1982, 28). - OLG Schleswig, 17.03.1982 - 12 UF 244/81 Der beschließende Senat hat in einem Fall, in dem sich die Anwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf eine betriebliche Altersversorgung nach dem Ende der Ehezeit aufgrund einer Satzungsänderung verändert hatten, ebenfalls die entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 1587c Nr. 1 BGB für das geeignete Mittel zu der Verhinderung grob unbilliger Entscheidungen für zulässig gehalten (Beschluß vom 23. September 1981 - SchlHA 1982, 28).